Die Niedersächsische Landesregierung hat seit dem 1. Oktober 2003 bestehende Lücken im Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive geschlossen. Hierzu sind mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge über einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive abgeschlossen worden. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ohne privaten oder ohne gesetzlichen Unfallschutz während der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements grundsätzlich unfallversichert sind.
Bei der gemeinsamen Initiative mit den VGH Versicherungen Hannover wird der bestehende und bewährte Versicherungsschutz im freiwilligen Bereich berücksichtigt. Der subsidiäre Versicherungsschutz ist eine Auffanglösung für diejenigen, die über keinen anderen Versicherungsschutz verfügen. Die Rahmenverträge sollen keineswegs bestehende Versicherungen, etwa von Bürgerinitiativen, Vereinen oder Selbsthilfegruppen, ersetzen oder an ihre Stelle treten. Der Schutz aus den Rahmenverträgen des Landes tritt gegenüber dem Schutz aus Versicherungen der Trägerorganisationen und Vereine nur nachrangig ein.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre wurden die Bedingungen der Rahmenverträge für den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ab dem 1. Oktober 2005 noch stärker den Interessenlagen der bürgerschaftlich Aktiven angepasst:
- Das
Wohnortprinzip wurde bei beiden Rahmenverträgen aufgegeben. Der
Einbezug von Engagierten, deren Hauptwohnsitz außerhalb von
Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind,
ist ab dem 1.10.2005 gewährleistet. Wobei die Initiative für das
bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen muss.
- Der
Eigenanteil (also der Anteil, der von dem Versicherungsnehmer im
Schadensfall selbst getragen werden muss) wurde von 250,- auf 150,-
Euro reduziert
- Der Haftpflichtversicherungsschutz bezieht ab dem 1.10.2005 nicht nur die „verantwortlich Tätigen“ ein, sondern zukünftig kommen grundsätzlich alle bürgerschaftlich Tätigen als Versicherungsnehmer in Frage. Wobei weiterhin das Prinzip der „Subsidiarität“ gilt.
Damit sich die Interessierten vollständig und zutreffend über den Versicherungsschutz informieren können, wurde das Informationsfaltblatt entsprechend angepasst, das Sie sich hier herunterladen können
Quelle: www.freiwilligenserver.de